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Kohlenstoff im Gebäude: so wird er bilanziert

Planerin am Fenster eines Bürogebäudes

Inhalt

12.08.2026

Kohlenstoff im Gebäude: so wird er bilanziert

Speicher brauchen Nachweise

Pflanzenkohle im Baustoff speichert Kohlenstoff. Damit daraus ein belastbarer Wert für Kunden, Ausschreibungen oder Zertifikate wird, braucht es klare Regeln: Wo ist die Pflanzenkohle verbaut, wie lange bleibt sie dort und wie wird sie in der Ökobilanz ausgewiesen? Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelwerke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach EBC gelten Beton, Mörtel, Kalk- und Lehmputz als dauerhafte Kohlenstoffsenke mit vollem Rückhalt.
  • Voraussetzung ist die Registrierung des Einbauorts.
  • Im Dezember 2025 wurden in der Schweiz die ersten Gebäude nach einem eigenen Standard zertifiziert.
  • Die EU hat 2026 Methoden für Pflanzenkohle in Materialien angenommen. Ein eigener Rechtsakt für biobasierte Bauprodukte ist angekündigt.
  • Eine Senke darf nur einmal genutzt werden: als Zertifikat oder als Produkteigenschaft.
Lucie Töpfer, Geschäftsführerin der pyropower GmbH

Lucie Töpfer
Geschäftsführerin, pyropower GmbH

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Speicher, Senke, Zertifikat: die Begriffe

  • Kohlenstoffspeicher: Ein Material, das Kohlenstoff über lange Zeit festhält, etwa Pflanzenkohle im Beton.
  • Senke: Ein Speicher, der der Atmosphäre nachweislich CO₂ entzogen hat. Bei Pflanzenkohle stammt der Kohlenstoff aus Pflanzen, die CO₂ beim Wachsen aufgenommen haben.
  • Zertifikat: Ein Nachweis über eine bestimmte Menge gebundenen Kohlenstoffs, ausgestellt nach einem anerkannten Standard.
  • EPD: Eine Umweltproduktdeklaration, die die Umweltwirkungen eines Bauprodukts nach Norm ausweist.
Zeitstrahl: Standards und Rechtsrahmen für Pflanzenkohle in Baustoffen von 2021 bis 2026
Vom EBC C-Sink 2021 bis zum angekündigten EU-Rechtsakt für biobasierte Bauprodukte: Der Rahmen entsteht gerade.

EBC C-Sink

Das European Biochar Certificate führt eine Liste von Materialien, in denen Pflanzenkohle als dauerhafte Senke gilt. Dazu gehören Beton, Zementmörtel, Kalkmörtel und Gips, Lehmputz, Lehmsteine und Lehmplatten sowie Asphalt. Für sie wird ein Kohlenstoffrückhalt von 100 Prozent angesetzt.

Die Bedingungen sind klar: Das Material darf nicht über das Trocknen hinaus thermisch behandelt werden, der Einbauort wird registriert, ein Abbruch muss gemeldet werden, und das Material soll wieder zu Baustoff oder Schotter recycelt werden. Eine thermische Verwertung am Lebensende ist ausgeschlossen. Von der gebundenen Menge werden die Emissionen aus Transport, Mahlen und Einmischen abgezogen.

Erste zertifizierte Gebäude

Nach dem Global Construction C-Sink Standard wurden im Dezember 2025 in der Schweiz die ersten Gebäude als Kohlenstoffspeicher registriert, darunter ein Projekt in Widnau mit Pflanzenkohle-Beton im Treppenhaus. Der Kohlenstoff gilt ab dem ersten Tag als gespeichert. Wird ein Bauteil wiederverwendet und neu zertifiziert, bleibt der Status erhalten.

Studie im Fokus

Die ersten Gebäude als Kohlenstoffspeicher

Global Construction C-Sink, Carbon Standards International, Dezember 2025

  • Erste Gebäude in der Schweiz im CO₂-Senken-Register eingetragen.
  • Darunter ein Projekt in Widnau mit Pflanzenkohle-Beton im Treppenhaus.
  • Der Kohlenstoff gilt ab dem ersten Tag als gespeichert.
  • Bei Wiederverwendung und neuer Zertifizierung bleibt der Status erhalten.

Der europäische Rahmen

Mit der Verordnung über Kohlenstoffentnahmen, kurz CRCF, schafft die EU einen eigenen Rahmen. Im Februar 2026 hat die Kommission die ersten Methoden für dauerhafte Entnahmen angenommen, darunter Pflanzenkohle im Boden und in Materialien. Ein eigener Rechtsakt für die Kohlenstoffspeicherung in biobasierten Bauprodukten ist für 2026 angekündigt. Wie die Permanenz in Baustoffen konkret geprüft wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

Pflanzenkohle in der Umweltproduktdeklaration

In Umweltproduktdeklarationen nach EN 15804 wird biogener Kohlenstoff getrennt ausgewiesen. Liegt der Massenanteil unter 5 Prozent, ist die Angabe optional. Bei üblichen Dosierungen kann die Pflanzenkohle in der EPD deshalb unsichtbar bleiben. Wer den Speicher zeigen will, sollte ihn freiwillig ausweisen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Senke kann entweder als Zertifikat verkauft oder als Eigenschaft des Produkts beansprucht werden, nicht beides. Fachleute empfehlen zudem, Emissionen und Senke getrennt auszuweisen statt sie zu verrechnen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Eine Tonne Pflanzenkohle mit hohem Kohlenstoffgehalt entspricht je nach Gehalt bis zu rund drei Tonnen CO₂-Äquivalenten. Von dieser Menge werden die Emissionen abgezogen, die bei Transport, Mahlen und Einmischen entstehen. Was übrig bleibt, ist die anrechenbare Senke. Bei Baustoffen kommt eine Frage hinzu, die es im Boden so nicht gibt: Was passiert am Lebensende des Gebäudes? Nach EBC muss das Material wieder als Baustoff oder Schotter genutzt werden. Wird es verbrannt, entfällt die Senke.

Gut zu wissen

Eine Senke darf nur einmal genutzt werden. Wer Zertifikate verkauft, kann denselben Kohlenstoff nicht zusätzlich als Eigenschaft seines Produkts bewerben.

Hinweise für Hersteller

  • Pflanzenkohle mit EBC-Zertifizierung und Rückverfolgung einkaufen.
  • Den Einbauort registrieren lassen, wenn Zertifikate geplant sind.
  • In der EPD den biogenen Kohlenstoff ausweisen, auch unter 5 Prozent.
  • Die Senke nur einmal vermarkten.
  • Den angekündigten EU-Rechtsakt für Bauprodukte im Blick behalten.

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Häufige Fragen kurz beantwortet

Lässt sich die Senke als Zertifikat und als Produkteigenschaft nutzen?

Beides geht, aber nicht gleichzeitig für denselben Kohlenstoff. Entweder Sie verkaufen die Senke als Zertifikat oder Sie weisen sie als Eigenschaft Ihres Produkts aus.

Muss der Einbauort nachgewiesen werden?

Für eine dauerhafte Senke nach EBC muss der Einbauort registriert werden, etwa mit Adresse oder Koordinaten. Ohne Registrierung gilt die Senke als diffus.

Geht die Senke bei Abbruch und Recycling verloren?

Ein Abbruch muss gemeldet werden. Wird das Material als Baustoff oder Schotter weitergenutzt, bleibt die Senke bestehen. Eine Verbrennung beendet sie.

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