Von der Zulassung bis zum Zertifikat: Pflanzenkohle auf dem Acker
31.08.2026
Von der Zulassung bis zum Zertifikat: Pflanzenkohle auf dem Acker
Ein Material, mehrere Regelwerke
Wer Pflanzenkohle auf den Acker bringen will, bewegt sich zwischen deutschem Düngerecht, europäischem Produktrecht und freiwilligen Qualitätsstandards. Dazu kommt die Frage, ob sich die Kohlenstoffbindung als CO₂-Zertifikat nutzen lässt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Stand im Herbst 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland: Holzkohle aus chemisch unbehandeltem Holz ist nach Düngemittelverordnung als Ausgangsstoff für Kultursubstrate und als Trägerstoff zugelassen.
- EU: Pflanzenkohle ist seit 2022 als Komponente für CE-gekennzeichnete Düngeprodukte geregelt.
- EBC: Für den Boden sind die Klassen Agro und AgroOrganic gedacht, mit strengen Schadstoffgrenzwerten.
- CRCF: Seit Mai 2026 gibt es EU-Methoden für dauerhafte Kohlenstoffentnahmen, darunter Pflanzenkohle.
- Für Zertifikate zählt die lückenlose Dokumentation von Lieferung und Einsatz.
Drei Ebenen, die zusammenspielen
Für Pflanzenkohle auf dem Acker gelten drei Ebenen gleichzeitig. Das deutsche Düngerecht regelt, was als Dünger, Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat in Verkehr gebracht werden darf. Das europäische Düngeprodukterecht bietet einen zweiten Weg mit CE-Kennzeichnung. Und freiwillige Standards wie das European Biochar Certificate sorgen für vergleichbare Qualität, auch dort, wo das Gesetz keine eigenen Grenzwerte vorgibt. Wer dazu Kohlenstoffzertifikate erzeugen will, braucht als vierte Ebene ein anerkanntes Zertifizierungssystem.
Düngemittelverordnung
Die deutsche Düngemittelverordnung nennt in ihrer Liste der zulässigen Ausgangsstoffe Holzkohle aus chemisch unbehandeltem Holz. Sie darf als Ausgangsstoff für Kultursubstrate und als Trägerstoff eingesetzt werden, wenn Nährstoffe über zugelassene Dünger hinzukommen. Als eigenständiger Bodenhilfsstoff ist sie dort nicht aufgeführt.
Branchenverbände wie German Biochar e.V. setzen sich für eine breitere Zulassung auf Basis von Qualitätsnormen ein. Der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen hält auch andere Ausgangsstoffe für geeignet, wenn Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Für die Praxis heißt das: Holzbasierte Pflanzenkohle, eingesetzt als Trägerstoff in Kompost oder zugelassenen Düngern, ist der klarste Weg. Den aktuellen Stand prüfen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Lieferanten.
EU-Düngeprodukteverordnung
Seit Juli 2022 regelt die EU-Düngeprodukteverordnung Pflanzenkohle als Komponentenmaterial 14 für CE-gekennzeichnete Düngeprodukte. Erlaubt sind unter anderem Pflanzenbiomasse und getrennt gesammelter Bioabfall, ausgeschlossen sind etwa Klärschlämme. Für das fertige Material gelten Grenzwerte, darunter ein H/C-Verhältnis unter 0,7 und höchstens 6 mg/kg für die 16 wichtigsten PAK. Zusätzlich ist eine Registrierung nach REACH erforderlich.
EBC-Klassen als Qualitätsnachweis
Das European Biochar Certificate unterscheidet Qualitätsklassen nach Anwendung. Für den Boden sind EBC-Agro und EBC-AgroOrganic gedacht, für Futter ab 2027 EBC-FeedPlus. Für alle Klassen gilt ein H/C-Verhältnis unter 0,7. Für die Bodenklassen kommen Grenzwerte für PAK und Schwermetalle hinzu, für AgroOrganic strengere als für Agro.
Zwei Punkte aus den EBC-Richtlinien sind für Landwirte besonders wichtig: Im ersten Jahr ist nur ein kleiner Teil der Nährstoffe in der Pflanzenkohle pflanzenverfügbar. Und wer Pflanzenkohle mit Kompost oder Gärresten mischt und weitergibt, braucht für die Mischung eine eigene Zertifizierung. Das Umweltbundesamt empfiehlt, nur EBC-zertifizierte Produkte zu kaufen und frische Pflanzenkohle vorher mit Nährstoffen aufzuladen.
Kohlenstoffbindung zertifizieren
Mit der EU-Verordnung über Kohlenstoffentnahmen, kurz CRCF, gibt es seit 2026 einen europäischen Rahmen für die Zertifizierung. Im Februar 2026 hat die Kommission die ersten Methoden angenommen, darunter Pflanzenkohle im Boden und in Materialien. Seit Mai 2026 sind sie in Kraft, Zertifizierungssysteme können nun ihre Anerkennung beantragen.
Parallel bestehen freiwillige Standards wie das EBC C-Sink. Gemeinsam ist allen: Der Einsatz der Pflanzenkohle muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Lieferscheine, Ausbringungsflächen und Mengen sind deshalb mehr als Bürokratie. Sie sind die Grundlage für jedes Zertifikat. Zertifizierung und Vermarktung übernehmen wir für unsere Kunden auf Wunsch.
Checkliste für Ihren Einkauf
- EBC-Zertifikat der Pflanzenkohle und Klasse prüfen: Agro oder AgroOrganic für den Acker, FeedPlus für Futter.
- Aktuelle Laboranalyse anfordern, mit PAK, Schwermetallen und H/C-Verhältnis.
- Klären, auf welchem Weg die Pflanzenkohle rechtlich in Verkehr gebracht wird: als Ausgangsstoff, Trägerstoff oder CE-Produkt.
- Lieferschein mit Menge, Charge und Datum aufbewahren.
- Einsatzfläche und Menge dokumentieren, wenn Sie später Zertifikate nutzen wollen.
Gut zu wissen
Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich, nur EBC-zertifizierte Pflanzenkohle zu kaufen und frische Pflanzenkohle vorher mit Nährstoffen aufzuladen.
Sprechen Sie mit uns
Sie möchten Pflanzenkohle in Ihrem Betrieb oder Ihrem Produkt einsetzen? Wir beraten Sie zu Qualität, Körnung und Menge und stellen Muster bereit. Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder fragen Sie direkt Pflanzenkohle im XXL-Big-Bag an.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Ist auch Pflanzenkohle aus anderen Rohstoffen erlaubt?
In Deutschland ist im Düngerecht derzeit Holzkohle aus chemisch unbehandeltem Holz genannt. Pflanzenkohle aus anderen Biomassen kann über die EU-Düngeprodukteverordnung mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, wenn sie deren Anforderungen erfüllt.
Braucht es EBC und CE-Kennzeichnung zugleich?
Das EBC ist ein freiwilliger Qualitätsstandard. Die CE-Kennzeichnung nach EU-Düngeprodukteverordnung ist ein gesetzlicher Weg, ein Düngeprodukt europaweit in Verkehr zu bringen. Beide schließen sich nicht aus.
Stellt jeder Anbieter Zertifikate für die Kohlenstoffbindung aus?
Zertifikate für die Kohlenstoffbindung stellen anerkannte Zertifizierungssysteme aus. Mit der CRCF können solche Systeme eine EU-Anerkennung beantragen. Daneben gibt es freiwillige Standards wie das EBC C-Sink.
Quellen
Düngemittelverordnung, Anlage 2 Tabelle 7 (umwelt-online)
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2088, Komponentenmaterial 14
European Biochar Certificate, Richtlinien Version 10.5 (2025)
Umweltbundesamt: Pflanzenkohle (2026)
Europäische Kommission: erste Methoden für dauerhafte Kohlenstoffentnahmen (Februar 2026)
top agrar: Pflanzenkohle im Ackerbau, aktuelle Lage (2024)
Wir fassen die Ergebnisse in eigenen Worten zusammen. Zahlen sind Mittelwerte oder Einzelergebnisse aus den genannten Studien und lassen sich nicht ohne Weiteres auf jeden Standort übertragen.
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